Immobilienrecht

Inmobiliario

Wir betreuen Sie beim Erwerb und der Veräußerung von Immobilien in Spanien. Dies umfasst unter anderem:

1. Prüfung der Eigentumsverhältnisse und mögliche Belastungen im Grundbuchamt.

2. Beratung hinsichtlich der anfallenden Steuern, Abgaben Notar- und Grundbuchkosten.

3. Kontrolle im Planungs-und Bauordnungsamt der zuständigen Gemeinde hinsichtlich der grundstücksrechtlichen Situation der Immobilie.

4. Bei auftretenden oder schon vorhandenen Werkmängeln der Immobilie erhalten Sie auch unseren juristischen Beistand.

Wir betreuen als deutsch-sprechende Rechtsanwaltskanzlei in Valencia und Madrid Klienten in ganz Spanien im Bereich des Immobilienrechts.