Steuern

Wir beraten Sie zu folgenden Steuern:

Einkommensteuererklärung für in Spanien ansässige Arbeitnehmer und Einkünfte aus Kapitalvermögen wegen z.B. dem blossen Besitz einer Immobilie in Spanien bei nicht Residenten.

Alle mit dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie im Zusammenhang stehende Steuerzahlungen und sonstige Abgaben (wie z.B.: Umsatz-, Übertragungsteuer, Wertzuwachs- und Grunderwerbsteuer )

Ermittlung, Berechnung und Abgabe der Erbschafts- und Schenkungssteuer.

Buchhaltung bzw. Buchführung und Jahresabschluss für Kapitalgesellschaften nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Abgabe aller obligatorischen Steuern wie Gewerbe-  Umsatzsteuererklärung und Körperschaftssteuer.

Dabei beachten wir natürlich alle bestehenden Doppelsteuerabkommen zwischen Spanien und Deutschland oder dem Ausland.