Gesellschaftsrecht

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Sobald Gesellschaften-Personenvereinigungen, juristische Personen nationale Grenzen überschreiten, wird die Frage nach dem anwendbaren Recht aktuell. Nach welcher staatlichen Rechtsordnung sind die Gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu beurteilen, nach welchem Recht ihre Gründung, Existenz und Auflösung?

Diese Fragen nach dem Statut einer Gesellschaft sind die grundlegenden Fragen des Internationalen Gesellschaftsrecht. Wir betreuen als englisch und deutsch-sprechende Rechtsanwaltskanzlei in Valencia und Madrid Klienten in ganz Spanien im Bereich Gesellschaftsrecht.

Die Rechtsordnung sieht verschiedene Gesellschaftsformen vor und stellt jeweils Voraussetzungen für Entstehung, Auftreten der Gesellschaften im Rechtsverkehr und Beendigung auf. Wer eine Gesellschaft gründen will, kann die Gesellschaftsform grundsätzlich frei wählen. Die jeweils geeignete Gesellschaftsart ist unter Berücksichtigung der individuellen Interessen zu bestimmen. Maßgebliche Kriterien sind dabei Haftungsbeschränkungen und Steuerbegünstigung spezieller Gesellschaftsformen.

In diesem Zusammenhang beraten wir Sie zu folgenden Themen:
• Wahl der Gesellschaftsform bei Unternehmensgründungen
• Erstellung der entsprechenden Gesellschaftsverträge/Satzungen
• Gründung von Zweigniederlassungen
• Beratung bei Gründung, Erwerb und Verkauf spanischer Gesellschaften
• Gesellschafterwechsel
• Auseinandersetzung von Gesellschaften
• Haftung des Geschäftsführers