Arbeitsrecht

laboral

Das Arbeitsrecht kann in drei Hauptbereiche gegliedert werden:

1. Das Individualarbeitsrecht umfasst die Gesetzte, Verordnungen, etc., welche die Beziehungen eines Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber, seinen Kollegen und gegebenenfalls zu Dritten regeln.

2. Das kollektive Arbeitsrecht: Hierunter fallen alle Rechtsbeziehungen, die das Verhältnis der Arbeitnehmer als Kollektiv zu einem oder mehreren Arbeitgeber zum Gegenstand haben.

3. Das Arbeitsschutzgesetz: Das Arbeitsschutzgesetz enthält im wesentlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber dem Staat oder anderen Hoheitsträgern, die zumindest auch mittelbare Auswirkungen auf dem Arbeitnehmer haben.

In diesen Bereichen beraten wir sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. PULIDO Abogados betreuen als Deutsch sprechende Rechtsanwaltskanzlei in Valencia und Madrid Klienten für ganz Spanien im Bereich Arbeitsrecht.